Allgemeine Geschäfts Bedingungen (AGB)

1. Mietgegenstand, Nutzungszweck und Belegung

Das Mietobjekt wird ausschließlich für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Eine zusätzliche Belegung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters und ist kostenpflichtig.

2. Pflichten des Vermieters

Der Vermieter ist verpflichtet das Mietobjekt in gutem Vertrag gemäßen Zustand zur Verfügung zu stellen.

3. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Schäden, die durch den Mieter, seine Begleitpersonen oder Besucher verursacht wurden, sind unverzüglich dem Vermieter zu melden und vom Mieter zu ersetzen. In Waschbecken, Toiletten und Abflüssen dürfen keine Abfälle oder schädlichen Flüssigkeiten entsorgt werden. Entstehende Verstopfungen gehen zu Lasten des Verursachers.

Schäden, die nicht sofort angezeigt werden, können zu weitergehenden Ersatzansprüchen führen. Das Mietobjekt ist in besenreinem Zustand zu übergeben, einschließlich des Spülens des Geschirrs sowie des Entleerens der Papierkörbe und Mülleimer. Wird dies nicht ordnungsgemäß erledigt, kann der Vermieter die entstehenden Reinigungskosten in Rechnung stellen.
 
Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags und in der Unterkunft einsehbar.

4. Haftungsausschluss

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für verlorene oder beschädigte Wertgegenstände des Mieters. Die Nutzung des Parkplatzes sowie des gesamten Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.

5. An- und Abreise

Die Unterkunft steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Sie können am Anreisetag bereits früher anreisen und sich auf dem Gelände aufhalten.

Die Abreise hat bis spätestens 10:00 Uhr zu erfolgen. Schlüssel sind spätestens bei Abreise zurückzugeben. Bei Verlust oder verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für den Schaden, der unter anderem den Austausch der Schlösser umfassen kann.

6. Mietpreise und Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis versteht sich pro Übernachtung und beinhaltet den alltäglichen Strom, Wasser, Heizung sowie die Nutzung der auf dem Hof angebotenen Freizeitmöglichkeiten. Die Ladung von E-Autos ist exklusiv und muss an der Information angekündigt werden. Die Kinderanimationen sind ebenfalls exklusiv. Eine Anzahlung von 20% des Mietpreises ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu leisten. Die Restzahlung erfolgt spätestens 14 Tage vor Anreise.

7. Stornierung und Reiserücktritt

Bei Nichtanreise oder Abbruch des Aufenthalts sind 90 % des Mietpreises zu zahlen. Generell wird eine Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

8. Nutzung des Hallenbads

Das hofeigene Hallenbad darf nur von Schwimmern genutzt werden und ist exklusiv nutzbar. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haben eine besondere Aufsichtspflicht. Das Duschen vor der Nutzung des Pools ist verpflichtend.

9. Internetnutzung

Die Nutzung des Internets ist mit einem vom Mieter selbst mitgebrachten internetfähigen Gerät möglich. Ebenfalls steht ein Glasfaseranschluss zur Verfügung. Die Zugangsdaten werden bei der Anreise bereitgestellt. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung; der Vermieter übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden an den Geräten des Mieters, beispielsweise durch Viren oder Schadsoftware.

Der Mieter ist verpflichtet, bei der Nutzung des Internetzugangs alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Vorschriften des Strafrechts und des Jugendschutzes.

10. Haustiere

Haustiere sind nur gestattet, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. Aufgrund von Allergiker freundlichen Unterkünften ist dies nur in bestimmten Objekten möglich.

11. Besondere Regelungen

Das Rauchen ist im Mietobjekt verboten. Bei Verstoß wird aufgrund einer Komplettreinigung eine Reinigungspauschale von 500 € berechnet. Es gilt die im Mietobjekt ausgelegte Hausordnung.

12. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt. Dies gilt insbesondere bei Zahlungsverzug bei Anzahlung oder Restzahlung, Zweckentfremdung des Mietobjekts oder Störungen der Hausordnung beziehungsweise anderer Gäste.

13.Gerichtsstand und Rechtswahl

Sofern die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung gemäß § 38 der Zivilprozessordnung erfüllt sind, gilt Oldenburg in Holstein als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche der Vertragsparteien. Anwendbar ist deutsches Recht.