1. Mietgegenstand, Nutzungszweck und Belegung
Das Mietobjekt wird ausschließlich für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Eine zusätzliche Belegung bedarf der vorherigen
Zustimmung des Vermieters und ist kostenpflichtig.
2. Pflichten des Vermieters
Der Vermieter ist verpflichtet das Mietobjekt in gutem Vertrag gemäßen Zustand zur Verfügung zu stellen.
3. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Schäden, die durch den Mieter, seine Begleitpersonen oder Besucher verursacht wurden, sind unverzüglich
dem Vermieter zu melden und vom Mieter zu ersetzen. In Waschbecken, Toiletten und Abflüssen dürfen keine Abfälle oder schädlichen Flüssigkeiten entsorgt werden. Entstehende Verstopfungen gehen zu
Lasten des Verursachers.
Schäden, die nicht sofort angezeigt werden, können zu weitergehenden Ersatzansprüchen führen. Das Mietobjekt ist in besenreinem Zustand zu übergeben, einschließlich des Spülens des Geschirrs
sowie des Entleerens der Papierkörbe und Mülleimer. Wird dies nicht ordnungsgemäß erledigt, kann der Vermieter die entstehenden Reinigungskosten in Rechnung stellen.
Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags und in der Unterkunft einsehbar.
4. Haftungsausschluss
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für verlorene oder beschädigte Wertgegenstände des Mieters. Die Nutzung des Parkplatzes sowie des gesamten Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.
5. An- und Abreise
Die Unterkunft steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Sie können am Anreisetag bereits früher anreisen und sich auf dem Gelände aufhalten.
Die Abreise hat bis spätestens 10:00 Uhr zu erfolgen. Schlüssel sind spätestens bei Abreise zurückzugeben. Bei Verlust oder verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für den Schaden, der unter
anderem den Austausch der Schlösser umfassen kann.
6. Mietpreise und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis versteht sich pro Übernachtung und beinhaltet den alltäglichen Strom, Wasser, Heizung sowie die Nutzung der auf dem Hof angebotenen Freizeitmöglichkeiten. Die Ladung von E-Autos ist
exklusiv und muss an der Information angekündigt werden. Die Kinderanimationen sind ebenfalls exklusiv. Eine Anzahlung von 20% des Mietpreises ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu
leisten. Die Restzahlung erfolgt spätestens 14 Tage vor Anreise.
7. Stornierung und Reiserücktritt
Bei Nichtanreise oder Abbruch des Aufenthalts sind 90 % des Mietpreises zu zahlen. Generell wird eine Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
8. Nutzung des Hallenbads
Das hofeigene Hallenbad darf nur von Schwimmern genutzt werden und ist exklusiv nutzbar. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haben eine besondere Aufsichtspflicht. Das Duschen vor der
Nutzung des Pools ist verpflichtend.
9. Internetnutzung
Die Nutzung des Internets ist mit einem vom Mieter selbst mitgebrachten internetfähigen Gerät möglich. Ebenfalls steht ein Glasfaseranschluss zur Verfügung. Die Zugangsdaten werden bei der
Anreise bereitgestellt. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung; der Vermieter übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden an den Geräten des Mieters, beispielsweise durch Viren oder
Schadsoftware.
Der Mieter ist verpflichtet, bei der Nutzung des Internetzugangs alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Vorschriften des Strafrechts und des Jugendschutzes.
10. Haustiere
Haustiere sind nur gestattet, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. Aufgrund von Allergiker freundlichen Unterkünften ist dies nur in bestimmten Objekten möglich.
11. Besondere Regelungen
Das Rauchen ist im Mietobjekt verboten. Bei Verstoß wird aufgrund einer Komplettreinigung eine Reinigungspauschale von 500 € berechnet. Es gilt die im Mietobjekt ausgelegte Hausordnung.
12. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt. Dies gilt insbesondere bei Zahlungsverzug bei Anzahlung oder Restzahlung,
Zweckentfremdung des Mietobjekts oder Störungen der Hausordnung beziehungsweise anderer Gäste.
13.Gerichtsstand und Rechtswahl
Sofern die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung gemäß § 38 der Zivilprozessordnung erfüllt sind, gilt Oldenburg in Holstein als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche
Ansprüche der Vertragsparteien. Anwendbar ist deutsches Recht.